Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kana-da consult + trading GmbH
Die TOP-Displays.com bzw. TOP-greenlight.com sind Geschäftsbezeichnungen des o.g. Unternehmens.
Stand: 01.01.2023

§1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Kana-da consult + trading GmbH
bzw. für Verträge, die Sie als Kunde mit uns als Anbieter, Kana-da consult + trading GmbH, über die Internetseite www.top-greenlight.com bzw. www.top-displays.com 
oder über einen durch Kana-da consult + trading GmbH angeschlossenen Online-Marktplatz schließen.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. 
(2) Die Kana-da consult + trading GmbH erkennt abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. 
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Kana-da consult + trading GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos an den Kunden ausführt.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(3) Wir bieten unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), 
als handlungsbefugter Vertreter einer öffentlichen Einrichtung bzw. Behörde oder als vertretungsberechtigtes Organ eines eingetragenen Vereins (e.V.) handelt. 
Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.


§2 Angebote
(1) Alle Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 
Die Kana-da consult + trading GmbH behält sich technische Änderungen ihrer Produkte sowie Änderungen in Form und Farbe vor, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(2) Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten und Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
durch die Kana-da consult + trading GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt sind. An mündliche oder fernmündliche Erklärungen ist die Kana-da consult + trading GmbH nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gebunden.
(3) Wird eine bei der Kana-da consult + trading GmbH eingegangene Bestellung nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt, so ist der Käufer zur
Rücknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass er hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen kann.


§3 Vertragsabschluss
(1) Für Bestellungen im Online-Shop gilt:
(1.1) Die Präsentation und Bewerbung von den Artikeln im Online-Shop der Kana-da consult + trading GmbH oder über einen durch die Kana-da consult + trading GmbH angeschlossenen Online-Marktplatz stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. 
(1.2) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes.
Online abgegebene Bestellungen des Kunden sind somit verbindlich und können von der Kana-da consult + trading GmbH innerhalb von zwei Tagen angenommen werden.
(1.3) Der Kaufvertrag mit der Kana-da consult + trading GmbH kommt noch nicht durch die Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden der Auftragsbestätigung der Kana-da consult + trading GmbH zustande. 
Der vorgenannten Bestätigung gleich, steht die Lieferung oder Teillieferung der bestellten Ware. 
(1.4) Bei Zahlung per Vorkasse kommt der Kaufvertrag mit dem Versand der Zahlungsaufforderung zustande.
(1.5) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, sieht die Kana-da consult + trading GmbH von einer Annahmeerklärung ab. 
In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Die Kana-da consult + trading GmbH wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.


2) Für sonstige Bestellungen (per Telefon, E-Mail, Fax) gilt:
(2.1) Der Kunde kann ferner ein verbindliches Vertragsangebot (Bestellung) telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post abgeben. 
Die Annahme des Angebots erfolgt spätestens innerhalb von 5 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher dem Kunden die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).            
Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. 
(2.2) Auf Anfrage erstellen wir dem Kunden ein individuelles Angebot, welches in Textform zugesandt wird und an das wir uns 14 Tage (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) gebunden halten. Gerne kann auf Anfrage eine erweiterte Gültigkeit eines Angebotes individuell vereinbart werden. 
Der Kunde nimmt das Angebot mit Bestätigung in Textform an, z.B. als Antwort per eMail oder Brief per Post.


§3 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. 
Nähere Einzelheiten finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
(3) Der Kunde hat die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. 
Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.


§4 EG-Einfuhrumsatzsteuer
(1) Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
(2) Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Aufwand und die Kosten, die ihr wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.


§5 Lieferzeit 
(1) Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.  
Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei uns.
(2) Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(3) Alle nicht von uns zu vertretenden Einwirkungen (Force Majeure), die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, höhere Gewalt, ferner Aus- und Einfuhrverbote, Beschlag- und Wegnahme, Kriegsereignisse,
Transportschwierigkeiten, Streiks und Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, Maschinenausfälle, usw. auch bei unseren Vorlieferanten sowie nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Vor- oder Zulieferanten entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht.
In diesem Fall verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine angemessen oder es erfolgt der Rücktritt des Vertrages.
(4) Die Kana-da consult + trading GmbH wird den Kunden über den Eintritt und die Dauer derartiger Hindernisse schnellstmöglich informieren.
Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn eine vorübergehende Störung der Liefermöglichkeiten nicht innerhalb einer Frist von 90 Kalendertagen
nach Eintritt der Störung behoben werden kann. Die Rücktrittserklärung des Käufers muss schriftlich erfolgen. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.


§6 Lieferbedingung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Saarbrücken auf Gefahr des Kunden. Sofern der Kunde es Wünscht, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten vom Kunden zu übernehmen sind.
Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt.
(2) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.


§7 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.     


§8 Mängelhaftung / Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
(2) Die Gewährleistung erstreckt sich bei sachgemäßer Anwendung auf alle defekten Bauteile. 
Sie entfällt in vollem Umfang des Auftrags bei unsachgemäßer Benutzung oder außergewöhnlicher Beanspruchung der Geräte.
(3) Bei Nichtbefolgung unserer Betriebs- oder Wartungsanweisungen, von uns nicht kontrollierter Änderungen unserer Produkte, Auswechslung einzelner Teile oder Verwendung nicht von uns stammender Materialien und solchen, die nicht unseren Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede auf das gesamte Auftragsvolumen bezogene Gewährleistung.
(4) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. 
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Preisänderungen, Modellwechsel und Fehler in Artikeldaten bleiben vorbehaltlich. Bilddarstellungen können vom Original abweichen.
Beschaffenheitsvereinbarungen sind gegenüber den objektiven Anforderungen vorrangig.
(5) Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(6) Liegt uns die Mängelbescheinigung des Käufers vor, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und Rücksendung an uns geschickt wird.
Die Auswechslung des schadhaften Teils erfolgt kostenfrei. Die Nachbesserung aufgrund einer Reparatur erfolgt mit Vergütung zu unserem jeweils geltenden Reparaturstundensatz. 
Bei Verlangung nach Gewährleistungsarbeiten an einem vom Käufer bestimmten Ort werden die der Gewährleistung unterliegenden Arbeiten nach vorbezeichneter Maßgabe berechnet, während weitere Arbeitszeit und Reisekosten nach unseren Standardsätzen auszugleichen sind. 
Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns frei wieder ausgeliefert. 
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. 
Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. 
Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche verfallen. 
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der geschädigten Lieferungsgegenstände. 
Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
(7) Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit oder bei handelsüblichen Qualitätsabweichungen. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht dafür, dass die gelieferten Waren
für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.
(8) Von jeglicher Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind unter anderem: natürlicher Verschleiß oder Fehler, die nach Gefahrübergang durch Beschädigung, falsche
Bedienung, Behandlung oder Lagerung etc. verursacht werden.
(9) Für Mängel der Kaufsache leistet die Kana-da consult + trading GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
(10) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. 
Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ausgeschlossen.

Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 
Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Der Kunde hat in jedem Falle zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie etwaige Einbau- und Ausbaukosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die vom Käufer für die Nacherfüllung geltend gemachten
Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig sind, sind wir berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. 
Eine Unverhältnismäßigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere Aus- und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder 200% des mangelbedingten Minderwerts der Ware übersteigen. Aufwendungen sind von uns nur insoweit
zu tragen, soweit diese nachgewiesen werden und sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Erfüllungsort
verbracht wurde.
(11) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des gerügten Mangels zu.
(12) Macht der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz geltend, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. 
Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Kaufsache. 
Dies gilt nicht, wenn die Kana-da consult + trading GmbH Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.


§9 Gefahrübergang, Transportrisiko, Versicherung der Ware, Teillieferung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Saarbrücken. (EXW Incoterms 2010) für Rechnung und auf Gefahr des Kunden, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über.
(2) Der Transport erfolgt steht auf Risiko des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(3) Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges obliegt uns.
(4) Die Ware wird auf dem Transportweg nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
(5) Bei Transportschaden: Liefert der Frachtführer die Sendung beim Empfänger ab, sollte dieser die Sendung auf offensichtlich erkennbare Schäden überprüfen, bevor er dem Transporteur die Quittung gegenzeichnet. 
Bei offensichtlichen Schäden, müssen diese Schäden sofort auf der Quittung vermerkt werden, damit die Reklamationsfrist eingehalten wird. 
Bei offenen Schäden müssen die Schäden vom Fahrer zusätzlich gegenzeichnet werden lassen.
Verdeckte Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung gemeldet werden, will man die Reklamationsfristen einhalten.
Bei Nichteinhaltung der genannten Reklamationsfristen findet eine Beweislastumkehr statt. 
Dies bedeutet, dass der Kunde nachweisen muss, dass ein Schaden während des Transportes entstanden ist. Bei einer Lieferfristüberschreitung erlöschen die Ansprüche des Geschädigten nach Ablauf der Reklamationsfrist.


(5) Teillieferungen sind zulässig.

§10 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art ihrer Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist ihre Haftung ausgeschlossen.
(2) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche wegen Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreiszahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Mit Ausgleich aller zum Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von unserem Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen erlischt unser Eigentumsvorbehalt.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen bereits jetzt die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden jederzeit widerruflich mit dem Einzug der Forderungen.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
(4) Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl bis zum Erreichen der vorbezeichneten Grenze frei zu geben.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Rechnung gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern und uns auf Anforderung die Zahlung der fälligen Prämien nachzuweisen.
(6) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

§12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht
(1) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Saarbrücken vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 
(2) Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Kunden ist Saarbrücken.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


        
        
        
        
        
        
        
        

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